Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam
Kernpunkte des Schlichterspruchs
Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick
Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Fazit
Tipp
Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam
Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.
Kernpunkte des Schlichterspruchs
- Verbesserungen bei Wegegeld
- Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
- Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
- Planung weiterer Anpassungen bis 2022
Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick
Zum 01.11.2021
- Entgelterhöhung West: +2,00 %
- Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.12.2021
- Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Bis spätestens 01.01.2022
- Corona-Prämie West: 500 €
- Corona-Prämie Ost: 220 €
- Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.
Zum 01.03.2022
- Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.04.2022
- Entgelterhöhung West: +2,20 %
- Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.05.2022
- Einmalzahlung West: 400 €
Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.
Fazit
Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.
Tipp:
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