Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Es bringt eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung mit sich, gleichzeitig werden Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet. Arbeitgeber sind gefordert, die neuen Regelungen zeitnah in ihren Abrechnungen zu berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
Neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Entlastungen für Eltern mit mehreren Kindern
Ausnahmen von der Beitragserhöhung
Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Fazit: Rechtzeitig auf das PUEG vorbereiten
Neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Mit dem PUEG steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher 3,05 % auf 3,40 %.
Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich zusätzlich von 0,35 % auf 0,60 %.
Entlastungen für Eltern mit mehreren Kindern
Eltern werden spürbar entlastet:
- Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 % pro Kind.
- Berücksichtigt werden bis zu vier Kinder zusätzlich (maximal bis zum fünften Kind).
- Kinder fließen in die Berechnung ein, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.