Eine Berufsgenossenschaft ist ein Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für deutsche Unternehmen beziehungsweise deren Beschäftigte. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, vor allem aber auch die Prävention und Risikominimierung.
Die BG BAU
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit Sitz in Berlin ist zuständig für alle Beschäftigten im Baugewerbe und in baunahen Dienstleistungen, aber auch für Bauhelferinnen und Bauhelfer auf privaten Baustellen: Bei Arbeitsunfällen auf dem Bau ist es die Aufgabe der BG BAU die betroffene Person medizinisch, beruflich und sozial zu rehabilitieren – sprich: sich um die mittelbaren und unmittelbaren Folgen eines Arbeitsunfalls zu kümmern.
In der BG BAU Versicherte zahlen keine Beiträge, die Berufsgenossenschaft finanziert sich rein aus den Beiträgen der Unternehmerinnen und Unternehmer – beziehungsweise der privaten Bauherren.
Gibt es Ausnahmen?
In zwei Ausnahmefällen ist statt der BG BAU der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (auch Unfallkasse) zuständig:
- kurzfristige Baumaßnahmen, die die im Baugewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit von aktuell 40 Stunden nicht überschreiten
- Bauvorhaben, für die Förderungsmittel zur Schaffung von Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes oder der Länder bewilligt wurden
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