BAULEXIKON von A wie Abrechnung bis Z wie Zahlungsfrist
Der Begriff Kostenträger bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das die Kosten für eine Leistung ganz oder teilweise trägt. So kann der Bau einer Straße zum Teil von der Gemeinde und zum Teil vom Bund getragen werden. Im Kanalbau kann der auf dem Grundstück des Hauseigentümers liegende Teil eines Hausanschlusses dem privaten Kostenträger und der darüber hinausgehende Teil dem öffentlichen Versorger als Kostenträger zugeordnet werden.
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