LEASING

Der Begriff Leasing ist nicht einheitlich definiert und wird demzufolge sehr unterschiedlich verwendet – auch die Vertragsform ist nicht einheitlich festgelegt. Das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „mieten“ oder „pachten“. In der Baubranche beschreibt Leasing in der Regel das Anmieten von Bau-Maschinen, Fahrzeugen sowie gegebenenfalls auch Lagerhallen und ist damit eine Alternative zur Finanzierung. Die Rechte des anmietenden Vertragspartners sind sehr ähnlich zu denen des Eigentümers: Er kann relativ uneingeschränkt mit den Leasing-Maschinen und -Fahrzeugen arbeiten, ohne dass aber das Eigentum auf ihn übergeht. Die Bezahlung erfolgt periodisch in Form von festgeschriebenen und zumeist einheitlichen Leasing-Raten über eine vorher bestimmte Laufzeit hinweg.

Wo liegt der Unterschied zum Mietkauf?

Eine ganz ähnlich Vertragsform ist der Mietkauf, bei dem Maschinen in Raten abbezahlt werden, das Eigentum aber schon mit Bezahlen der ersten Rate auf den Mieter übergeht. Beim Leasing hingegen bleiben die Vertragsgegenstände solange im Eigentum des Leasing-Anbieters, bis der Leasing-Nehmer sich für eine Leasingübernahme entschieden und die Abschlusszahlung beglichen hat. Es gibt jedoch auch einen steuerlichen Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf: Beim Mietkauf wird die Umsatzsteuer sofort bei Eigentumsübergang, also mit Begleichen der ersten Rate fällig. Für die Bilanz müssen Raten dann in Zins und Tilgung aufgeteilt werden. Beim Leasing hingegen sind die Raten als Miete voll abzugsfähig.

Nur bei kleinen Unternehmen mit weniger als 335.000 Euro Eigenkapital kann sich der Mietkauf aufgrund der Möglichkeit zur Mittelstands-Sonderabschreibung bilanziell lohnen. Außerdem kann es sein, dass manch eine Förderung oder Zulage für Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge nur möglich ist, falls der Leasing-Nehmer auch tatsächlich Eigentümer wird – in einem solchen Fall ist der Mietkauf vermutlich die deutlich bessere Option.

Welche Arten von Leasing gibt es?

  • Beim direkten Leasing entsteht der Leasing-Vertrag zwischen Pächter oder Leasing-Nehmer auf der einen Seite und einem Hersteller auf der anderen. Beim indirekten Leasing gehen Sie statt mit dem Hersteller einen Vertrag mit einer Leasing-Gesellschaft ein.
  • Der Unterschied zwischen Investitionsgüter- und Konsumgüter-Leasing liegt in der Natur der verpachteten Objekte: Immobilien fallen beispielsweise eher in die Kategorie „Investition“, Baumaschinen eher in den Bereich „Konsumgüter“.
  • Je nach Umfang der Leasing-Vereinbarung spricht man bei einigen wenigen Objekten vom Equipment-Leasing – beim Plant-Leasing hingegen werden ganze Anlagen verpachtet.
  • Ein Leasing-Vertrag kann neben Absprachen zum verpachteten Objekt noch weitere Vereinbarungen enthalten: Sind beispielsweise Wartungsarbeiten gebucht, sprechen wir vom Maintenance-Leasing. Wird ein Vertragsgegenstand verkauft und dann dem ursprünglichen Eigentümer zurück-verpachtet, wird das als Sale-Lease-Back Von Finanzierungs-Leasing sprechen wir, sofern a) keine Wartung vereinbart wurde und b) nicht im Rahmen der Grundmietzeit gekündigt werden kann.

Ebenfalls unkündbar während der Grundmietzeit sind die Vollamortisationsverträge. Diese zeichnen sich außerdem dadurch aus, dass die Leasingraten die Anschaffungs- und Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten und Gewinnanteile des Leasinggebers voll abdecken. Es besteht dabei auch keine Kaufübernahme-Möglichkeit am Ende der Vertragslaufzeit – das Leasing-Objekt hat dann aber noch immer einen Restbuchwert. In der Baubranche sind Teilamortisationsverträge sehr viel üblicher: Dabei wird das Leasing-Objekt während der Laufzeit nicht vollständig finanziert, so dass am Ende der Grundmietzeit die Verwertung gesondert verhandelt werden muss.