Zur Abmilderung der steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise hat der Bund eine Inflationsausgleichsprämie festgelegt. In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 können insgesamt bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.
Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Soweit keine tarifliche Regelung besteht, ist die Zahlung freiwillig.
BRZ hat in seiner Baulohn-Software eine Lohnart für die Inflationsausgleichsprämie zur Verfügung gestellt.
Tipp: Einzelheiten zu den Mindestlohnregelungen im Baugewerbe und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie auch in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)