Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.
Inhaltsverzeichnis
Überblick über die Tarifanpassungen
Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen
Überblick über die Tarifanpassungen
Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.
Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen
Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:
- Entgelterhöhung West: +2,00 %
- Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
- Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Laufzeit des Tarifvertrags
Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.
Einmalzahlung im Mai 2023
Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.
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