Gut aufgestellt im Baubetrieb - Baublog

Mini- und Midijobs: Neue Verdienstgrenzen ab 2025 im Überblick

Geschrieben von BRZ Deutschland | 21.6.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Die Minijob-Grenze wurde erneut angehoben und ist weiterhin dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Auch der Übergangsbereich für Midijobs wurde erweitert. Für Arbeitgeber – besonders im Baugewerbe – ist es wichtig, diese Änderungen zu kennen, um Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen korrekt zu gestalten.

 

Inhaltsverzeichnis

Neue Minijob-Grenze 2025

Neue Midijob-Grenzen 2025

Übergangsregelungen

FAQ: Mini- und Midijobs 2025

Tipp

 

 

Neue Minijob-Grenze 2025

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 € (zuvor 538 € in 2024 und 520 € in 2022/23). Die Grenze orientiert sich weiterhin an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils gültigen Mindestlohn. Hintergrund: Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,41 € gestiegen – dadurch erhöht sich automatisch auch die Minijob-Grenze.

 

 

Neue Midijob-Grenzen 2025

Der sogenannte Übergangsbereich (Midijobs) wurde erweitert.

  • Neu 2025: Einkommen von 556,01 € bis 2.000 € monatlich gelten als Midijob.
  • Arbeitnehmer zahlen in diesem Bereich weiterhin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die langsam ansteigen, bis sie bei 2.000 € das reguläre Niveau erreichen.
  • Arbeitgeber übernehmen wie gewohnt ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Ziel dieser Regelung ist es, den Wechsel aus einem Minijob in eine reguläre Beschäftigung zu erleichtern und die Belastung der Arbeitnehmer beim Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu reduzieren.

 

 

Übergangsregelungen

Für Beschäftigte, die zwischen 450,01 € und 520 € verdient haben und bereits vor der letzten Reform (Oktober 2022) angestellt waren, galt bis 31. Dezember 2023 eine Bestandsschutzregelung.

Seit 2024 müssen alle diese Beschäftigungen nach den aktuellen Grenzen beurteilt werden. Wer jetzt mehr als 556 € verdient, fällt automatisch in den Midijob-Bereich.

 

 

FAQ: Mini- und Midijobs 2025

 

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025?

556 € pro Monat. Sie orientiert sich an einer 10-Stunden-Woche zum Mindestlohn (12,41 €).


Wie hoch ist die Midijob-Grenze 2025?

Von 556,01 € bis 2.000 € monatlich.


Muss ein Minijobber Sozialabgaben zahlen?

Grundsätzlich nur Rentenversicherung (mit Befreiungsmöglichkeit). Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.


Wie werden Midijobs abgerechnet?

Arbeitnehmer zahlen in der Gleitzone reduzierte Beiträge, die mit steigendem Einkommen an das volle Niveau herangeführt werden. Arbeitgeberanteil bleibt normal.

 

Was passiert, wenn ein Minijobber über 556 € verdient?

Das Arbeitsverhältnis wird automatisch sozialversicherungspflichtig (Midijob oder reguläre Beschäftigung).


Ändert sich die Grenze jedes Jahr?

Ja, weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.

 
 

 

Tipp:

Vertiefen Sie Ihr Wissen und entdecken Sie praxisnahe Lösungen, die Ihren Baubetrieb weiterbringen. In den folgenden Empfehlungen finden Sie nützliche Inhalte und Materialien für Ihren Erfolg.

 

 


Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Geringfügige Beschäftigung
Minijob-Zentrale – Aktuelle Verdienstgrenzen
Deutsche Rentenversicherung – Übergangsbereich Midijob
Haufe – Midijob 2025: Beitragssätze und Berechnungsbeispiele