Der Weg zur digitalen Archivierung begann bereits in den 1980er-Jahren. Heute sind wir an einem Punkt, an dem sich auch Bauunternehmen mit diesem Thema auseinander setzen müssen. Das hat gute Gründe.
In den 80er-Jahren war das papierlose Büro scheinbar zum Greifen nah, Ende der 90er-Jahre etablierten sich zahlreiche Hersteller von sogenannten Dokumenten-Management-Systemen (DMS). Die Potentiale waren schnell ausgemacht: Optimierung mittels kombinierter Systeme, Kosteneinsparungen und Wachstumsmöglichkeiten. Aus DMS wurden Workflow-Management-Systeme und Content-Management-Systeme. Durch die Vernetzung, vor allem über das Internet, erfolgte eine Digitalisierung der Geschäftsprozesse und somit auch der Archivierung.
Im Jahr 2000 erkannte auch der Staat zusätzlichen Reglungsbedarf und schuf neben den 1995 erlassenen GoBS (Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführungssysteme) die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). In der Wirtschaft wurde erstens die Tragweite dieser Grundsätze unterschätzt und zweitens konnte der Gesetzgeber die schnelle Entwicklung im IT-Sektor ebenfalls nicht in vollem Umfang antizipieren.
Dies hat sich nun geändert: Auch der Staat hat realisiert, dass die Reglungen zur Ordnungsmäßigkeit bei IT-Systemen (hier Hard- und Software) stringenter befolgt werden müssen. Konsequenz: 2014 wurde das Konglomerat aus unterschiedlichen Bestimmungen und BMF-Schreiben zu den neuen GoBD verdichtet (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Teilweise jedoch wird den Unternehmen nur langsam bewusst, dass sie betroffen sind. Nur: Betroffen sind diese Unternehmen nicht erst seit 2014 von den folgenden Risikofeldern (die Aufzählung ist nicht abschließend):
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Reichweite der Durchschlagskraft der GoBD:
Ausgangslage:
Der Einzelunternehmer Ronald Rumshackle führt eine digitale Zeiterfassung ein. Die Daten werden via GPS verarbeitet. Mobile Einheiten an jeder Baustelle stellen sicher, dass alle Stunden erfasst werden. Die Daten werden im XML-Format hinterlegt und online archiviert. Der Server des Zeiterfassungs-Anbieters steht in Kanada.
Handlungsablauf:
Konsequenzen:
Das Unternehmen hat nun gleich mehrere Probleme:
Dieses Beispiel behandelt nur Probleme im Zusammenhang mit der digitalen Zeiterfassung; ungleich höher fällt das Risiko eines schlecht konfigurierten Building Information Modeling aus!
In der Regel schützt ein gutes DMS, mit dem der Anwender die Anforderungen aus den GoBD gezielt bedienen und auch andere Normen umsetzen kann. So wird BIM ohne ein DMS nur schwer regelkonform umzusetzen sein.
Auch wenn die GoBD ein steuerrechtliches Thema sind und generell jede Entscheidung hierzu eine Rücksprache mit dem steuerlichen Berater erfordert, so muss auch der Software-Partner über die gesamte Periode hinweg zuverlässig sein. Nur so ist gewährleistet, dass alle digitalen Eingrenzungen im Zusammenhang mit der digitalen Betriebsprüfung beachtet werden, wie z. B. auch der Datenschutz. Generell weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit den GoBD unbedingt immer ein steuerlich kompetenter Berater hinzugezogen werden sollte.
Ich hoffe, dieser Beitrag konnte Ihnen ein wenig die Wichtigkeit der GoBD und den innerbetrieblichen Voraussetzungen vermitteln.
Ihr Sascha Wiehager