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SOKA-BAU und Bauhauptgewerbe: Das ändert sich ab Juli 2025

Geschrieben von BRZ Deutschland | 22.07.25 12:40

Erst am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien die neuen Beitragssätze und weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen.  Diese Änderungen sind kurzfristig umzusetzen, da sie bereits ab Juli 2025 in Kraft treten und sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte im Bauhauptgewerbe betreffen. Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.


Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Anpassung der Beitragssätze zum 1. Juli 2025 verständigt. Damit sollen die Sozialkassenverfahren weiterhin zuverlässig finanziert werden. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

*Die Sozialaufwendungen in Berlin Ost und West bleiben unverändert (5,7 %), ebenso die Sätze beim Urlaub (15,1 %). 

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet 

Urlaub 

Berufs-
bildung

Zusatz-
versorgung 

Gesamt-
beitrag

West 15,1 %  1,9 % (2,2 %)  3,2 %  20,2 % (20,5 %)
Ost 15,1 %  1,9 % (2,2 %) 1,7 % (1,4 %)  18,7 %
Berlin West*  15,1 %  1,65 % 3,2 %  25,65 %
Berlin Ost*  15,1 %  1,65 % 1,7 % (1,4 %) 24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.  

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten 

 

Angestellte und Auszubildende 

 

Berufsbildung Zusatzversorgung Auszu-bildende

Tarifgebiet 

Mtl.

Arbeits-täglich

Mtl.

Arbeits-täglich

Mtl.

West 18 EUR 0,90 EUR 67 EUR 3,35 EUR 20 EUR
Ost 18 EUR 0,90 EUR 42,50 EUR (35 EUR) 2,13 EUR (1,75 EUR) 20 EUR

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.  

Das hat sich geändert: 

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich. 

Das bleibt gleich: 

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete). 
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich. 
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat. 

 

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

 

Gewerbliche Arbeitnehmende

Angestellte

Tarifgebiet 

Mtl.

Mtl.

Kalender-täglich

West 3,2 % der Bruttolohnsumme** (78 EUR) 67 EUR  2,23 EUR
Ost 3,2 % der Bruttolohnsumme** (15 EUR) 42,50 EUR (27,50 EUR) 1,42 EUR (0,92 EUR)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.  

Das hat sich geändert: 

  • Gewerbliche Arbeitnehmer:  
    • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat). 
    • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.
  • Angestellte:  
    • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich. 

Das bleibt gleich: 

  • Gewerbliche Arbeitnehmer:  
    • Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.
  • Angestellte 
    • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich. 
  •  

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.


Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.


Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Alle genannten Änderungen sowie deren praktische Umsetzung – inklusive den neuen SOKA-BAU-Beiträgen, digitalem Datenaustausch und Neuerungen zu Aushilfen – sind Thema im Kurs „Baulohn Kompakt – Digitaler Datenaustausch, Kinder-PV, Änderungen SOKA, Aushilfen“ der BRZ-Akademie. Der Kurs richtet sich an Verantwortliche für die Baulohnabrechnung und gibt einen kompakten, verständlichen Überblick über alle aktuellen Pflichten und Besonderheiten. Die praxisnahe Online-Schulung hilft Ihnen, Ihre Lohnabrechnung schnell und rechtssicher an die neuen Anforderungen anzupassen – und behandelt alle Mandanteneinstellungen zur SOKA-Änderung direkt in der BRZ-Software. 

 

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)