Erst am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien die neuen Beitragssätze und weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Änderungen sind kurzfristig umzusetzen, da sie bereits ab Juli 2025 in Kraft treten und sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte im Bauhauptgewerbe betreffen. Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Neue Beitragssätze ab Juli 2025
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Anpassung der Beitragssätze zum 1. Juli 2025 verständigt. Damit sollen die Sozialkassenverfahren weiterhin zuverlässig finanziert werden. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
*Die Sozialaufwendungen in Berlin Ost und West bleiben unverändert (5,7 %), ebenso die Sätze beim Urlaub (15,1 %).
Gewerbliche Arbeitnehmer:
Tarifgebiet |
Urlaub |
Berufs- |
Zusatz- |
Gesamt- |
West | 15,1 % | 1,9 % (2,2 %) | 3,2 % | 20,2 % (20,5 %) |
Ost | 15,1 % | 1,9 % (2,2 %) | 1,7 % (1,4 %) | 18,7 % |
Berlin West* | 15,1 % | 1,65 % | 3,2 % | 25,65 % |
Berlin Ost* | 15,1 % | 1,65 % | 1,7 % (1,4 %) | 24,15 % (23,85 %) |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Es ergeben sich somit folgende Änderungen:
Dagegen unverändert bleiben:
Angestellte und Auszubildende
|
Berufsbildung | Zusatzversorgung | Auszu-bildende | ||
Tarifgebiet |
Mtl. |
Arbeits-täglich |
Mtl. |
Arbeits-täglich |
Mtl. |
West | 18 EUR | 0,90 EUR | 67 EUR | 3,35 EUR | 20 EUR |
Ost | 18 EUR | 0,90 EUR | 42,50 EUR (35 EUR) | 2,13 EUR (1,75 EUR) | 20 EUR |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Das hat sich geändert:
Das bleibt gleich:
Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1
|
Gewerbliche Arbeitnehmende |
Angestellte | |
Tarifgebiet |
Mtl. |
Mtl. |
Kalender-täglich |
West | 3,2 % der Bruttolohnsumme** (78 EUR) | 67 EUR | 2,23 EUR |
Ost | 3,2 % der Bruttolohnsumme** (15 EUR) | 42,50 EUR (27,50 EUR) | 1,42 EUR (0,92 EUR) |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Das hat sich geändert:
Das bleibt gleich:
Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen
Ausbildungsförderung gestärkt
Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung
Alle genannten Änderungen sowie deren praktische Umsetzung – inklusive den neuen SOKA-BAU-Beiträgen, digitalem Datenaustausch und Neuerungen zu Aushilfen – sind Thema im Kurs „Baulohn Kompakt – Digitaler Datenaustausch, Kinder-PV, Änderungen SOKA, Aushilfen“ der BRZ-Akademie. Der Kurs richtet sich an Verantwortliche für die Baulohnabrechnung und gibt einen kompakten, verständlichen Überblick über alle aktuellen Pflichten und Besonderheiten. Die praxisnahe Online-Schulung hilft Ihnen, Ihre Lohnabrechnung schnell und rechtssicher an die neuen Anforderungen anzupassen – und behandelt alle Mandanteneinstellungen zur SOKA-Änderung direkt in der BRZ-Software.
1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)