Mit dem zwischenzeitlichen Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand das Risiko eines bundesweiten Streiks. Schließlich konnten die Verhandlungen aber vorher mit einem Schlichterspruch zu einem guten Ende gebracht werden.
Nachdem die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe aufgrund fehlender Einigung zunächst ergebnislos blieben, konnte nur noch eine Schlichtung einen bundesweiten Baustellenstreik abwenden. Hauptverhandlungspunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen Schlichtungsverhandlungen steht nun das Ergebnis fest.
Die Steuerfreiheit der Corona-Prämie kann dann beansprucht werden, wenn die Zahlung bis spätestens 31.03.2022 eingegangen ist. Wurde der Steuerfreibetrag von 1.500,00 € bereits ausgeschöpft, ist der tariflich vorgesehene Betrag brutto als Festbetrag zu zahlen.
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