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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024

Geschrieben von BRZ Deutschland | 31.1.2024

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) haben zum 1. Januar 2024 neue Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte festgelegt. Die Änderungen betreffen Bauunternehmen in allen Tarifgebieten – West, Ost sowie Berlin – und gelten rückwirkend, sobald die Allgemeinverbindlichkeit offiziell erklärt wurde.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und Beitragsmeldungen zeitnah überprüfen, um die neuen Sätze korrekt anzuwenden und Nachforderungen zu vermeiden.


 

Inhaltsverzeichnis

Überblick: Warum die Anpassung erfolgt

Neue SOKA-Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer

Neue SOKA-Beiträge für Angestellte

Was ist SOKA-BAU?

Fazit

Tipp

 

 

Überblick: Warum die Anpassung erfolgt