Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) haben zum 1. Januar 2024 neue Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte festgelegt. Die Änderungen betreffen Bauunternehmen in allen Tarifgebieten – West, Ost sowie Berlin – und gelten rückwirkend, sobald die Allgemeinverbindlichkeit offiziell erklärt wurde.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und Beitragsmeldungen zeitnah überprüfen, um die neuen Sätze korrekt anzuwenden und Nachforderungen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Warum die Anpassung erfolgt
Neue SOKA-Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer
Neue SOKA-Beiträge für Angestellte
Überblick: Warum die Anpassung erfolgt
Quellen
SOKA-BAU – Offizielle Informationen zu Beitragssätzen und Tarifverträgen