Am 13.09.2022 sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil aus, welches nun seine Wellen schlägt. Denn bei der Urteilsverkündung bezog sich der Richter auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Unabhängig vom zugrundeliegenden Fall besteht für das BAG laut EuGH-Urteil seit Mai 2019 eine Verpflichtung für alle Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels eines Zeiterfassungssystems zu erfassen.
Konkrete Vorgaben, bis wann die EU-Mitgliedsstaaten ein nationales Gesetz daraus entwickelt haben müssen, hat der EuGH jedoch nicht festgesetzt. Zudem ist die Erfassung weiterhin in schriftlicher oder digitaler Form möglich. Lediglich die Kriterien für ein solches System sind fix: objektiv, verlässlich und zugänglich muss es sein.
Daraus ergibt sich nur eine logische Konsequenz: die deutsche Politik wird in Kürze ein Gesetz hierzu verabschieden.
Ergo: jedes Unternehmen (keinerlei Ausnahmen) muss die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden entsprechend der Kriterien erfassen.
Eine kommende Aufzeichnungspflicht ist für Baubetriebe auf den ersten Blick erstmal nichts Neues, denn Bauunternehmen sind laut Mindestlohngesetz und § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowieso bereits dazu verpflichtet, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen.
Aber erfüllt das aktuelle Zeiterfassungssystem im Betrieb bereits alle drei Kriterien und ist somit rechtssicher? Können alle Mitarbeitende z. B. direkt auf der Baustelle auf Ihre Daten zugreifen? Werden die Arbeitszeiten zusätzlich innerhalb der 7-Tage-Frist dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben archiviert?
Und ist die aktuell praktizierende Arbeitszeiterfassung für den Betrieb die effizienteste Art oder geht das besser?
Fakt ist, dass die gesetzliche Arbeitszeiterfassung und die damit verbundenen Sanktionen kommen werden. Deswegen sollten Bauunternehmen schon heute ihr aktuelles Erfassungssystem unter die Lupe nehmen und die Gelegenheit nutzen, das System und den internen Prozess zu optimieren.
Experten empfehlen den Einsatz einer digitalen Arbeitszeiterfassung, da diese viele Vorteile hat:
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