SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen....
2 Min. Lesezeit
Norbert Schunk
15.7.2025
Die Arbeitszeiten am Bau sind für alle Baubetriebe verbindlich im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) geregelt. Gleichzeitig bietet dieser Tarifvertrag den Betrieben aber verschiedene Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und sie als Steuerungsinstrument zu nutzen.
Gerade in einer Branche mit witterungsbedingten Ausfällen und wechselnder Auftragslage ist das ein wichtiges Werkzeug für die Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätssicherung.
Falsch dokumentierte Arbeitszeiten können dagegen teuer werden – zum Beispiel, wenn im Schlechtwetterfall falsche Sollstunden hinterlegt sind und dadurch zu viel Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) ausgezahlt wird. Solche Fehler können Rückforderungen der Agentur für Arbeit nach sich ziehen. Es lohnt sich daher, die Regelungen genau zu kennen.
Inhaltsverzeichnis
Warum Sommer- und Winterarbeitszeit im Baugewerbe?
Tarifliche Arbeitszeiten im Überblick
Höchstarbeitszeit, Überstunden und Arbeitszeitausgleich
Praxisbeispiele für die Steuerung von Arbeitszeiten
Die tarifliche Unterscheidung von Sommer- und Winterarbeitszeit folgt klaren Gründen:
Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von durchschnittlich ca. 2.080 Stunden
(≈ 40 Stunden/Woche; leichte Abweichungen je nach Feiertagen und betrieblicher Planung).
→ Diese Variante wird in der Praxis aber selten genutzt, weil sie den Baustellenablauf oft nicht abbildet.
Beispiel für einen zweiwöchigen Arbeitszeitausgleich:
Sommer (April bis November):
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Woche 1 |
9,50 h |
9,50 h |
9,50 h |
9,50 h |
6,00 h |
44,00 h |
|
Woche 2 |
9,50 h |
9,50 h |
9,50 h |
9,50 h |
|
38,00 h |
Winter (Dezember bis März):
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Woche 1 |
8,50 h |
8,50 h |
8,50 h |
8,50 h |
8,00 h |
42,00 h |
|
Woche 2 |
8,50 h |
8,50 h |
8,50 h |
8,50 h |
|
38,00 h |
Beispiel 1 (Schlechtwetter):
Vom 7.–11. Dezember ist auf einer Baustelle wetterbedingt kein Arbeiten möglich. Es werden Schlechtwettertage mit der tariflich vorgesehenen Winterarbeitszeit erfasst.
Beispiel 2 (Projektabschluss):
In der darauffolgenden Woche wird die Baustelle fertiggestellt. Die Belegschaft leistet Überstunden, die wahlweise ausgezahlt oder als Zeitguthaben angespart werden können.
Die Arbeitszeitregelung im Bau bietet mehr Möglichkeiten, als viele Betriebe nutzen. Wer die tariflichen Sommer- und Winterzeiten kennt und individuelle Modelle rechtssicher einsetzt, kann Überstundenzuschläge sparen, Aufträge flexibler steuern und Fördermittel korrekt abrechnen.
Ein sauber dokumentiertes System schützt zudem vor Rückforderungen von Saison-KuG durch die Agentur für Arbeit und erleichtert die betriebliche Planung.
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Quellen
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau), Stand 2014, § 3 Arbeitszeit (boeckler.de, PDF)
SOKA-BAU – Informationen zu Arbeitszeitregelungen im Baugewerbe
SOKA-BAU – Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben (SIKOflex)
Haufe Fachportal – Lohnabrechnung im Baugewerbe: Arbeitszeit nach BRTV
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3 und 16 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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