Für alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Arbeitnehmern in einem Bauunternehmen wird Einkommensteuer fällig. Sie wird durch den Arbeitgeber in Form von Lohnsteuer monatlich vom Lohn einbehalten und als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer entsprechend der persönlichen Jahressteuererklärung an das Finanzamt abgeführt. Nach Abgabe der Steuererklärung berechnet das Finanzamt die individuelle Steuerschuld, sprich: die letztendliche Höhe der Einkommensteuer. Erst mit dem Steuerbescheid steht fest, ob der Arbeitnehmer über das Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hat und daraufhin eine Erstattung erhält – oder ob er zu wenig Lohnsteuer entrichtet hat und nachzahlen muss.
Die Lohnsteuer ist also nicht als eigene Steuer zu verstehen, vielmehr ist sie eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer.
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