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Endlich verständlich –Rechnungswesen leicht gemacht (Teil 1) 

Die Leistung wird auf der Baustelle erbracht, den Erfolg sieht man in den Zahlen im Büro – treffender kann man die Bedeutung eines gut organisierten baubetrieblichen Rechnungswesens kaum ausdrücken. Mit einem gut aufgesetzten betrieblichen Rechnungswesen erkennt man demzufolge zeitnah, wo im Betrieb oder gar auf der Baustelle etwas aus dem Ruder läuft. So kann man schnell eingreifen, bevor größerer Schaden entsteht.

Klingt gut, doch wie packt man es an? Unser Tipp: Starten Sie bei der Organisation!

Organisation ist die halbe Miete – auch im Bau-Rechnungswesen

Auszug aus dem Fachbuch “Rechnungswesen im Baubetrieb”: „Organisation des baubetrieblichen Rechnungswesens bedeutet hier die Entwicklung eines durchdachten kaufmännischen Konzepts zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Geschäftsvorfällen, das einerseits den gesetzlichen Anforderungen (z.B. des Handelsrechts, Steuerrechts usw.) genügen muss, andererseits aber auch betriebswirtschaftliche Aspekte einbeziehen soll.“ [1]

Beginnen wir mit der optimalen Organisation und Verwendung von Kostenstellen. Ihnen kommt eine ganz zentrale Bedeutung zu. Doch was sind Kostenstellen überhaupt?

Auszug aus dem Fachbuch “Rechnungswesen im Baubetrieb”: „Der Ort der Kostenentstehung (und Leistungserbringung) wird (deshalb) als Kostenstelle bezeichnet. Die Einteilung bzw. Abgrenzung der Kostenstelle kann sich an den Möglichkeiten der verursachungsgerechten Erfassung von Kosten, der Abgrenzung von Verantwortungsbereichen oder an räumlichen Erwägungen orientieren.“ Besonders zum Tragen kommen Kostenstellen im Rahmen der Kostenstellenrechnung. Diese Rechnung „beantwortet die Frage „Wo im Baubetrieb sind die Kosten angefallen?“.

Damit ist die Kostenstellenrechnung ein wichtiger Bestandteil der Baubetriebsrechnung. Die Baubetriebsrechnung insgesamt liefert Antworten auf folgende Fragen und somit auch wichtige Grundlagen für die Preisermittlung in der Kalkulation:

  • welche Kosten sind im Baubetrieb entstanden? –> Kostenartenrechnung
  • wo sind sie angefallen? –> Kostenstellenrechnung
  • wer oder was hat sie verursacht? –> Kostenträgerrechnung
  • welche Leistungen wurden erzielt? –> Leistungsrechnung
  • wie ist das Betriebsergebnis eigentlich zustande gekommen? –> Ergebnisrechnung

Generell wird in einem Unternehmen zwischen produzierenden, leistenden und nicht produzierenden Kostenstellen unterschieden.

Produzierende bzw. leistende Kostenstellen sind in erster Linie:

  • die Hauptkostenstellen, z.B. die Baustellen, wo die eigentliche Leistung des Unternehmens erbracht wird
  • Hilfskostenstellen, z.B. Bauhof, Geräte und Baumaschinen, die zur Unterstützung der Hauptkostenstellen da sind und hierfür rein interne Leistungen erbringen
  • Nebenkostenstellen, z.B. betriebseigenes Kies- und Betonwerk, die überwiegend die Hauptkostenstellen ergänzen bzw. beliefern, aber auch gegenüber Dritte Waren und Leistungen verkaufen können

Nichtproduzierende Kostenstellen sind in erster Linie: Kostenstellen für die Verrechnung sonstiger Gemeinkosten

  • die Verwaltung und die Geschäftsleitung
  • Kostenstellen für die Verrechnung sonstiger Gemeinkosten
  • Sonstige innerbetriebliche Verrechnungskostenstellen

Kostenstellen lassen sich am besten numerisch mit einer Kostenstellennummer festhalten. Das Verzeichnis aller Kostenstellen stellt den sog. Kostenstellenplan dar, der idealerweise zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres aktualisiert bzw. aufgestellt werden sollte.

Der Idealfall sieht vor, jeden Ein- und Ausgangsbeleg mit einer Kostenstellenangabe zu versehen und somit jede Einnahme/Ausgabe mit einer Kostenstelle im Buchungsvorgang zu erfassen. Dadurch wird gewährleistet, dass Kosten und Leistung in entsprechend angefallener Höhe am richtigen Ort (Kostenstelle) erfasst und in der Kosten- und Leistungsrechnung ausgewertet können.

Die Transparenz zu diesen betriebswirtschaftlichen Zahlen bietet wiederum eine große Sicherheit in der Baustellen- und Unternehmenssteuerung und leistet somit einen großen Beitrag zur Überprüfung und Anpassung der Kalkulationsvorgaben und Beurteilung von Investitionsentscheidungen.

Noch Fragen? Dann schreiben Sie uns!

Weitere Infos erhalten Sie in den BRZ-Seminaren und in unserem Fachbuch Rechnungswesen für den Baubetrieb.


[1] Dr. Christian Keidel, Dipl. oec. Rainer Koßmann, Klaus Roth: „Rechnungswesen im Baubetrieb“, BRZ Deutschland GmbH, 1.Auflage, 2019., S. 18

Gepostet von BRZ Redaktion
Juli 8, 2019

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