Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau
Die Baubranche kämpft aktuell mit großen Herausforderungen: wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Kosten – und vor allem mit dem Fachkräftemangel....
Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung.
Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen
Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen
Aktueller Stand für die Baubranche
Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist
Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe
Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:
EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).
BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.
BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:
Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.
Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:
Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:
Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.
Vorteile solcher Lösungen:
Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.
Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.
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Quellen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)
BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
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