Aktueller Stand zur gesetzlichen und tariflichen Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten
Bisher waren Arbeitgeber laut § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG dazu verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen (Überstunden und Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit) zu erfassen. Im September 2022 fällte das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil und verpflichtet nun zur Arbeitszeiterfassung.
Die Aufzeichnungspflichten wurden zudem durch das Mindestlohngesetz für folgende zwei Fallgruppen verschärft:
- Für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV), unabhängig von der Branche des Arbeitgebers
- für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbereichen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Für alle in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen (z. B. Baugewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe) gilt zudem die Aufzeichnungspflicht für den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitszeiten sind spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre, beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt, aufzubewahren.
Zum Schutz des Arbeitsnehmers und auf Grundlage der EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) sprach im Mai 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung aus. Alle Unternehmen sind angehalten ein System einzurichten, mit welchem die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit gemessen werden soll.
Nachdem ein Gutachten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) festgestellt hatte, dass die aktuellen Regelungen in Deutschland nicht den Anforderungen des EU-Rechts genügen, legte das Ministerium Pläne zur digitalen Arbeitszeiterfassung vor.
Zur Erleichterung aller Betriebe des Baugewerbes und der Gebäudereiniger konnte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) im Februar 2022 die elektronische Arbeitszeiterfassung auf allen Baustellen abwenden. Denn die „Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher“ hätte für viele Bauunternehmen neue bürokratische Hürden und hohe Kosten bedeutet.
Wohin geht die Reise?
Der tägliche Druck auf die Fachkräfte in der Lohnabrechnung ist groß. Sie müssen die teilweise mit Kaffeeflecken verschmierten Stundenzettel im System eingeben, damit diese rechtzeitig an das Finanzamt, die Krankenkassen und SOKA-BAU übermittelt werden. Die Lesbarkeit der Schriften, unvollständige Angaben und gar „verlorene“ Stundenzettel bedeuten für die Fachkräfte im Lohnbüro zusätzlichen Aufwand und Stress.
Doch so muss es nicht sein. Sogar mit den neuen Auflagen kann – und sollte – die Zeiterfassung für Baubetriebe einfacher, schneller und stressfreier sein.
Wie das funktionieren kann? Mit einer digitalen Erfassung der Stunden und auch weiterer relevanter Vorgänge auf der Baustelle vor Ort! Auch wenn es aktuell noch keine gesetzliche Vorgabe gibt, die alle Arbeitgeber zu einer elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet, ist der Weg zur Digitalisierung bereits klar zu sehen.
Schließlich sind die Vorteile einer digitalen Zeiterfassung überzeugend:
- kostensparend
- papierlos
- tagesaktuell
- sicher
- orts- und zeitunabhängig
- Fehlerquote sinkt
- effizienter Workflow
Was sollten Baubetriebe nun machen?
Experten empfehlen mobile Lösungen einzusetzen, die speziell auf die branchenspezifischen Anforderungen ausgerichtet sind. Neben der Zeiterfassung in einem Baubetrieb sollten deshalb auch Bautagesberichte inkl. Fotos und Wetterdaten auf der Baustelle dabei sein. Vorteilhaft wäre zudem eine automatische und schnittstellenfreie Weiterleitung ins Lohnbüro, um z. B. die Abwesenheiten während der Urlaubszeit genauer zu bearbeiten.
All diese Anforderungen werden z. B. von BRZ-LohnMobil erfüllt.
Weitere Vorteile von LohnMobil von BRZ:
- Echtzeiterfassung/Nacherfassung
- Einzel- oder Gruppenbuchung
- Schnelle und einfache Erfassung
- optionale GPS-Ortung einsetzen
- Elektronischer Bautagesbericht
- Abwesenheiten planen
- Mit Uhrzeiteingabe buchen
- Buchungen kontrollieren und genehmigen
- Lohnnebenkosten und Zuschläge erfassen
- Sich Notizen machen
- Tages-, Monats- und Jahresübersichten
Die erforderlichen Stammdaten aus der BRZ-Baulohn-Anwendung werden direkt zu LohnMobil exportiert und synchronisiert.
Einen Einblick in die App und deren Funktionalitäten sehen Sie in diesem Video:
Tipp für alle, die sich noch heute von der händischen Eingabe oder verzweifelten Suche nach „verlorenen“ Stundenzettel verabschieden wollen. Hier erfahren Sie alles über die LohnMobil App zur digitalen Zeiterfassung.
Weitere Informationen zu den Baulohn-Lösungen von BRZ finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zum Artikel, zur digitalen Zeiterfassung oder den Baulohn-Lösungen von BRZ? Dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar.
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