Auch für Bauunternehmer wird die elektronische Rechnung immer dringlicher. Betriebsleitung von BRZ Deutschland, Horst Dötzer, erklärt: Stichtag war der 27. November 2018 – allerdings nur für Bundesministerien und Verfassungsorgane. Baubetriebe müssen erst ab dem 27. November 2020 in der Lage sein, die elektronische Rechnung an öffentliche Auftraggeber zu stellen. Trotzdem gilt: Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto besser – vor allem im Zeitalter der Digitalisierung.
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Bauwirtschaft, elektronisch, Bauprozesse, Prozessoptimierung, Baubetriebe, elektronische Rechnung, Projekte und Baustellen
Gepostet von
BRZ Redaktion
Dezember 19, 2018
Dezember 19, 2018
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