Auch für Bauunternehmer wird die elektronische Rechnung immer dringlicher. Betriebsleitung von BRZ Deutschland, Horst Dötzer, erklärt: Stichtag war der 27. November 2018 – allerdings nur für Bundesministerien und Verfassungsorgane. Baubetriebe müssen erst ab dem 27. November 2020 in der Lage sein, die elektronische Rechnung an öffentliche Auftraggeber zu stellen. Trotzdem gilt: Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto besser – vor allem im Zeitalter der Digitalisierung.
Im Blick: Projekte und Baustellen
Von Kalkulation über Beschaffung bis Abrechnung – Ihr Baubetrieb erfordert viel Organisation und Planung. Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen angesichts einer fortschreitenden Digitalisierung auf die Zukunft vor?
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