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Im Blogartikel vom 13. Januar 2022 haben wir bereits über die geplanten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in 2022 berichtet.

Folgende Änderungen sind nun seit dem 1. April wirksam:

Deutschland West:

  • Entgelterhöhung: plus 2,20 %
  • Ausbildungsvergütung: plus 15 EUR (1. Ausbildungsjahr)

Deutschland Ost:

  • Entgelterhöhung: plus 2,80 %
  • Ausbildungsvergütung:  plus 25 EUR (1. AJ), + 30 € (2. – 4. AJ)

Einmalzahlung im Mai:

  • Deutschland West: 400 EUR (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig)

Über die nächsten geplanten Änderungen in 2022, auch in anderen Branchen des Baunebengewerbes, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Tipp: Einzelheiten zu den Mindestlohnregelungen im Baugewerbe und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie auch in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)

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Gepostet von BRZ Redaktion
Mai 24, 2022

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