Im Blogartikel vom 13. Januar 2022 haben wir bereits über die geplanten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in 2022 berichtet.
Folgende Änderungen sind nun seit dem 1. April wirksam:
Deutschland West:
- Entgelterhöhung: plus 2,20 %
- Ausbildungsvergütung: plus 15 EUR (1. Ausbildungsjahr)
Deutschland Ost:
- Entgelterhöhung: plus 2,80 %
- Ausbildungsvergütung: plus 25 EUR (1. AJ), + 30 € (2. – 4. AJ)
Einmalzahlung im Mai:
- Deutschland West: 400 EUR (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig)
Über die nächsten geplanten Änderungen in 2022, auch in anderen Branchen des Baunebengewerbes, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Tipp: Einzelheiten zu den Mindestlohnregelungen im Baugewerbe und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie auch in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)
Sie möchten alle Neuigkeiten immer aus erster Hand erhalten?
Dann abonnieren Sie jetzt den kostenlosen BRZ-Newsletter.