Gute Neuigkeiten für Bauinteressierte und Baubetriebe: Neubauförderung in 2023 geplant – Gut aufgestellt im Baubetrieb

Gute Neuigkeiten für Bauinteressierte und Baubetriebe: Neubauförderung in 2023 geplant

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“ so Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau). Dabei sollen vor allem junge Familien bei der Entscheidung zum Eigenheim unterstützt werden. Damit ist auch eine stärkere Nachfrage nach Bauleistung verbunden, die nach Experteneinschätzung der sich eintrübenden Auftragsentwicklung im Bau entgegenwirken kann.

Steigende Bauzinsen und eine unsichere Neubauförderung seien eine kritische Kombination, ergänzte BDF-Präsident Mathias Schäfer. Um dieses Problem anzugehen, befinde sich eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums aktuell in der Konzeption eines neuen Förderprogramms für Neubauprojekte. Vor allem der Bau klimafreundlicher Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise seien ein wichtiger Beitrag. Eine Milliarde Euro pro Jahr ist für die Neubauförderung vorgesehen. Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachweis eines Nachhaltigkeitssiegels läuft Ende des Jahres am 31.12.2022 aus.

Im nächsten Jahr soll zudem eine Novellierung der Musterbauordnung den einfacheren und nachhaltigeren Neubau fördern. Darunter zählen u. a. eine Strategie für Holzbau, einfachere Verfahren zur Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung von seriellen Bauen und Sanieren.

Doch auch die Sanierung von energetisch schlechten Gebäudebeständen soll unterstützt und gefördert werden. Hierfür setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro an. Doch nicht immer ist eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll. Um jedoch den Abriss und Neubau von alten, maroden Gebäuden bedenkenlos voranzubringen, müssen geeignete Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Wie das neue Förderungsprogramm genau aussehen wird sowie die festgelegte Anbringung von Photovoltaikanlagen, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, stehen noch nicht fest. Fest steht jedoch die Erhöhung der AfA (Absetzung für Abnutzung) von zwei auf drei Prozent für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen, sowie eine Sonder-AfA nach § 7b EStG in Höhe von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen mit dem energetischen Gebäudestandard „Effizienzhaus 40″. Diese Anhebungen und die damit verbundenen Steuererleichterungen sollen weitere Impulse für den Neubau von Wohngebäuden bewirken.

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