Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen (gesetzlicher Terminus „schwerbehinderte Menschen") beschäftigen, zahlen ab 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe. Die Staffelung richtet sich nach der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen.
20 bis 39 Beschäftigte:
Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig.
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