Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen (gesetzlicher Terminus „schwerbehinderte Menschen") beschäftigen, zahlen ab 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe. Die Staffelung richtet sich nach der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen.
20 bis 39 Beschäftigte:
- Beschäftigung mindestens einer schwerbehinderten Person
- EUR 210,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz
- Beschäftigung von mindestens zwei schwerbehinderten Personen
- EUR 410,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz
- Besetzung von mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen
- EUR 720,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz
Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig.
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Tags
Baulohn, Baubranche, Baugewerbe, Bauhauptgewerbe, Bau, Ressource Mensch, Zahlen und Daten, Ausgleichsabgabe, Schwerbehinderte Menschen, Quotenarbeitsplatz
Gepostet von
BRZ Deutschland
Dezember 11, 2023
Dezember 11, 2023
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