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Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen (gesetzlicher Terminus „schwerbehinderte Menschen") beschäftigen, zahlen ab 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe. Die Staffelung richtet sich nach der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen. 

20 bis 39 Beschäftigte:  
  • Beschäftigung mindestens einer schwerbehinderten Person 
  • EUR 210,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz 

40 bis 59 Beschäftigte:  
  • Beschäftigung von mindestens zwei schwerbehinderten Personen 
  • EUR 410,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz 

60 und mehr Beschäftigte:  
  • Besetzung von mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen 
  • EUR 720,00/Monat für jeden nicht besetzten Quotenarbeitsplatz 

Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig. 


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Gepostet von BRZ Deutschland
Dezember 11, 2023

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