Die nächsten Erhöhungen stehen an. Ab 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 €. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 556,00 € und der Übergangsbereich (Midi-Job) auf 556,01 € bis 2.000,00 €.
Gesetzlicher Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € gilt für folgende Branchen:
- Bauhauptgewerbe (für alle ab 01.01.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträge)
- Garten- und Landschaftsbau
Tariflicher Mindestlohn:
Im Dachdeckerhandwerk ändert sich der tarifliche Mindestlohn wie folgt:
- ungelernte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1):
- ab 1. Januar 2025 = 14,35 €/Stunde
- gelernte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2):
- ab 1. Januar 2025 = 16,00 €/Stunde
Ohne Änderungen ab 01.01.2025 gelten weiterhin folgende tarifliche Mindestlöhne:
- Maler- und Lackiererhandwerk:
- für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1):
- ab 1. April 2024 = 13,00 €/Stunde
- ab 1. April 2024 = 13,00 €/Stunde
- für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) (Mindestlohn 2):
- ab 1. April 2024 = 15,00 €/Stunde
- für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1):
- Gerüstbauerhandwerk:
- für alle gewerblichen Arbeitnehmer:
- ab 1. Oktober 2024 = 13,95 €/Stunde
- ab 1. Oktober 2024 = 13,95 €/Stunde
- für alle gewerblichen Arbeitnehmer:
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Tags
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BRZ Deutschland
Dezember 2, 2024
Dezember 2, 2024
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