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Update für 2025: Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze

Geschrieben von BRZ Deutschland | 02.12.24 12:15

Die nächsten Erhöhungen stehen an. Ab 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 €. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 556,00 € und der Übergangsbereich (Midi-Job) auf 556,01 € bis 2.000,00 €. 

Gesetzlicher Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € gilt für folgende Branchen: 

  • Bauhauptgewerbe (für alle ab 01.01.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträge)

  • Garten- und Landschaftsbau 

 

Tariflicher Mindestlohn:

Im Dachdeckerhandwerk ändert sich der tarifliche Mindestlohn wie folgt:

  • ungelernte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1): 
    • ab 1. Januar 2025 = 14,35 €/Stunde
  • gelernte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2):
    • ab 1. Januar 2025 = 16,00 €/Stunde

 

Ohne Änderungen ab 01.01.2025 gelten weiterhin folgende tarifliche Mindestlöhne: 

  • Maler- und Lackiererhandwerk:
    • für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1):
      • ab 1. April 2024 = 13,00 €/Stunde 

    • für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) (Mindestlohn 2):
      • ab 1. April 2024 = 15,00 €/Stunde 
 
  • Gerüstbauerhandwerk: 
    • für alle gewerblichen Arbeitnehmer: 
      • ab 1. Oktober 2024 = 13,95 €/Stunde 

 

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