Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2024 von 12,00 € auf 12,41 €. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 538,00 € und der Übergangsbereich (Midi-Job) auf 538,01 € bis 2.000,00 €.
Der tarifliche Mindestlohn ändert sich wie folgt:
Maler- und Lackiererhandwerk:
Dachdeckerhandwerk:
Gerüstbauerhandwerk:
Garten- und Landschaftsbau:
Es gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Tipp:
Mit dem Schulungsangebot der BRZ-Akademie bleiben Sie in Sachen Baulohn immer up to date. Buchen Sie jetzt die Fach-Online-Schulung oder das Fachseminar zu den aktuellen Änderungen im Baulohn 2024/2025.