Die Monate Dezember bis März gelten im Baugewerbe als Schlechtwetterzeit. Kälte, Schnee, Sturm und andere Witterungsbedingungen können dazu führen, dass Baustellen stillstehen und Betriebe gezwungen sind, ihre Mitarbeitenden in Kurzarbeit zu schicken. Um Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) sowie spezielle Zuschüsse. Dieser Beitrag erklärt, wann Schlechtwetterzeit vorliegt, wie Saison-KUG funktioniert und wie Betriebe es vermeiden können.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Schlechtwetterzeit?
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)
Wann liegt Schlechtwetter vor?
Nebeneinkommen während Saison-KUG
Die Schlechtwetterzeit ist eine gesetzlich geregelte Winterphase, in der Bauunternehmen bei wetterbedingten Arbeitsausfällen finanzielle Unterstützung erhalten können. Ziel ist es, Entlassungen in den Wintermonaten zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.
Sie gilt jedes Jahr vom 1. Dezember bis zum 31. März für:
Betriebe können durch den Einsatz von Wintergeld-Zuschüssen Saison-KUG teilweise vermeiden.
Beginn der Nebentätigkeit ist entscheidend:
Die Schlechtwetterzeit hilft Betrieben und Beschäftigten, wetterbedingte Ausfälle finanziell abzufedern. Wer die Möglichkeiten von ZWG und MWG kennt, kann Saison-KUG reduzieren und Mitarbeitende besser absichern.
Eine praktische Übersicht zur Stundenerfassung während der Schlechtwetterzeit kann hier kostenlos angefordert werden.
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Quellen
Bundesagentur für Arbeit – Saison-Kurzarbeitergeld
SGB III – Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Pressemeldung „Leitfaden zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Baugewerbe erschienen“