Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft bis 2028 um sieben Milliarden Euro zu entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien zu fördern. Insbesondere versucht das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu sichern. Es beinhaltet 50 Steuererleichterungen, die Wachstumsmöglichkeiten erhöhen und Innovationen fördern sollen, ohne zusätzlichen Preisdruck durch hohe Inflation zu erzeugen. Das Wachstumschancengesetz setzt gezielte Maßnahmen um, die Unternehmen stärken und Anreize schaffen, damit Firmen langfristig mehr in Projekte investieren und Neuerungen einführen.
Das Gesetz enthält Vereinfachungen des Steuersystems, wobei der Schwerpunkt auf der Entlastung kleiner Betriebe von bürokratischen Hürden liegt. Die wichtigsten Punkte sind die Einführung einer Investitionsprämie für den Klimaschutz, die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für Wirtschaftsgüter und Wohngebäude sowie die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung. Das Gesetz beinhaltet auch die Digitalisierung des Spendenverfahrens und die Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Es ist ein umfassender Schritt in Richtung Modernisierung und Anpassung des Steuerrechts an aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen.
Zukunftsweisende steuerliche Anreize: Investitionsprämien und Abschreibungsmodelle
Investitionsprämien für den Klimaschutz – Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, können eine 15 Prozent Prämie ihrer Investitionen erhalten. Laut dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes beträgt die maximale Förderung 200 Millionen Euro, wobei pro Förderzeitraum zwei Anträge zulässig sind. Diese Prämie ist für Investitionen von 2024 bis 2029 vorgesehen.
Degressive Abschreibung – Die degressive Abschreibung, die 2020 aufgrund Corona eingeführt und bis 2022 verlängert wurde, wird ab Oktober 2023 wiederbelebt. Unternehmen können bis 2024 bis zu 25 Prozent für Wirtschaftsgüter abschreiben und 80 Prozent Verluste vortragen. Parallel dazu gilt die degressive AfA für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude. Im ersten Jahr sind 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich absetzbar, danach 6 Prozent des Restwertes. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich, wobei der Baubeginn oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029 liegen muss.
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
• Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung:
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage soll von einer auf drei Millionen Euro steigen.
• Anhebung des steuerlichen Verlustabzugs:
Die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages könnte von derzeit 60 Prozent auf 80 Prozent für vier Jahre angehoben werden.
• Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter:
Der Betrag, den Unternehmen im Jahr der Anschaffung sogenannter „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ vollständig abziehen können, soll von 800 auf 1.000 Euro erhöht werden.
• Erhöhung bei der Sonderabschreibung nach § 7g EStG:
Erhöhung der Sonderabschreibung für KMU. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen 50 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben können, anstatt 20 Prozent.
• Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts
• Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften: Statt wie bisher zehn Jahre lang, sollen Betriebe Buchungsbelege laut den Plänen zur Entbürokratisierung nur noch acht Jahre lang archivieren müssen.
• Befreiung von Kleinunternehmen von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten: Erhöhung der Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung. Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro können beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Aktuell liegt die Umsatzgrenze bei 600.000 Euro.
• Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung.
• Weitere geplante Maßnahmen:
- Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters.
- Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt.
- Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen und eine Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer.
Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness
• Erhöhte Freibeträge bei Spekulationsgewinnen: Gewinne aus privaten Verkäufen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro sind steuerbefreit, im Vergleich zu den vorherigen 600 Euro.
• Steuerbefreiung für die Dezemberhilfe 2022: Es ist vorgesehen, dass die Dezemberhilfe 2022 steuerlich nicht belastet wird.
• Verzögerter Übergang zur Rentenbesteuerung: Die Umstellung auf die vollumfängliche Besteuerung von Renten und Pensionen ist nun für das Jahr 2058 geplant.
• Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen.
• Weitere geplante Maßnahmen: Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds, eine gesetzliche Regelung für die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen einzuführen und die Zinsschranke anzupassen sowie eine Zinshöhenschranke einzuführen.
Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ergibt sich aus den aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft, wie hohen Zinssätzen, schwachem Export und einem anspruchsvollen globalen Wettbewerb. Das Gesetz soll Unternehmen dazu ermutigen, in Deutschland zu investieren.
Fazit
Das Wachstumschancengesetz als zentrales Element des 10-Punkte-Plans und seine potenziellen Auswirkungen auf Deutschland
Das Wachstumschancengesetz ist nur ein Teil eines umfassenderen 10-Punkte-Plans der Bundesregierung, der auch Maßnahmen wie Bürokratieabbau und schnellere Digitalisierung umfasst. Einige Regelungen sollen bereits 2024 in Kraft treten, während andere später folgen werden. Das Gesetz wird voraussichtlich im September im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Dabei könnten noch Änderungen, Streichungen und Ergänzungen vorgenommen werden, wobei eine endgültige Entscheidung für November oder Dezember erwartet wird.
Experten bewerten das Wachstumschancengesetz sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Wirtschaft in Deutschland grundsätzlich als positiv, mit wichtigen Anreizen und Erleichterungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des Gesetzes aussehen wird und welche Auswirkungen die Regelungen auf die Praxis haben werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium – Wachstumschancen schaffen
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Tags
Baubranche, Bau, Bauauftrag, Wohnungsbauförderung, Baubetrieb 4.0, Zahlen und Daten, Wachstumschancengesetz, Investitionsprämie, Abschreibungsmodelle, Forschungsförderung, KMU, Steuerfairness, 10-Punkte-PlanOktober 4, 2023
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