Digitalisierung im Bauwesen: Wo Deutschland steht und was fehlt
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BRZ Redaktion 4.10.2023
Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes
Steuerliche Anreize für Bauunternehmen
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts
Verbesserungen bei der Steuerfairness
Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau
Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:
Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028
Förderung von Investitionen in neue Technologien
Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau
Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland
Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.
Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.
Förderzeitraum: 2024 bis 2029
Maximale Förderung: 200 Mio. Euro
Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich
Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.
Die degressive AfA wird wieder eingeführt:
Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024
Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich
Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes
Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029
Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.
Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).
Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.
Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.
Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.
Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.
Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.
Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.
Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.
Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.
Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.
Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.
Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.
Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.
Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.
Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.
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