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Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen

 

Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.

 


 

Inhaltsverzeichnis

Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes

Steuerliche Anreize für Bauunternehmen

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts

Verbesserungen bei der Steuerfairness

Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau

Tipp

 


 

Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028

  • Förderung von Investitionen in neue Technologien

  • Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau

  • Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.

 

 

Steuerliche Anreize für Bauunternehmen

Investitionsprämien für den Klimaschutz

Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.

  • Förderzeitraum: 2024 bis 2029

  • Maximale Förderung: 200 Mio. Euro

  • Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich

Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.

Degressive Abschreibung (AfA)

Die degressive AfA wird wieder eingeführt:

  • Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024

  • Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich

  • Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes

  • Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029

Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.

 

 

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).

  • Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.

  • Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.

  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.

  • Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.

 

 

Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts

  • Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.

  • Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.

  • Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.

  • Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.

Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.

 

 

Verbesserungen bei der Steuerfairness

  • Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.

  • Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.

  • Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.

  • Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.

  • Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.

 

 

Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.

Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.

 


 

Tipp:

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Quelle:
Bundesfinanzministerium – Wachstumschancen schaffen

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