Die Entgeltberechnung in der Baubranche gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der Lohnabrechnung. Bereits die Gewerbeart – ob Dachdeckerhandwerk oder Bauhauptgewerbe – hat große Auswirkungen auf Tarifregelungen, Arbeitsbedingungen und Meldepflichten. Wer hier nicht genau differenziert, riskiert Fehler mit weitreichenden Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie die zentralen Unterschiede und wichtigsten Punkte, die Sie für eine korrekte Lohnabrechnung kennen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Zu welcher Gewerbeart gehört der Betrieb?
Tarifbindung – Ja oder Nein?
Sozialkassen und gesetzliche Mindestvoraussetzungen
Die wichtigsten Tarifunterschiede im Überblick
Fazit
Für eine korrekte Lohnabrechnung ist zunächst entscheidend, welche Tarifwerke und Arbeitsregelungen für den Betrieb anzuwenden sind. Innerhalb eines Unternehmens können auch selbstständige Betriebsabteilungen als eigener Betrieb gelten.
Baunebengewerbe (Ausbaugewerbe): Betriebe, die überwiegend Arbeiten zur Gebäudefertigstellung verrichten, wie z. B. Dachdecker, Schreiner, Maler- und Lackiererbetriebe oder Gerüstbauer.
Je nach Zuordnung gelten unterschiedliche Gesetzesbestimmungen, Arbeitsverordnungen und Tarifregelungen – besonders im gewerblichen Bereich.
Nach der Gewerbeart ist festzustellen, ob der Betrieb an die jeweiligen Tarife gebunden ist. Tarifbindung besteht nur, wenn beide Vertragspartner organisiert sind: also der Arbeitgeber Mitglied einer Innung oder eines Verbandes ist und der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört.
Fehlt die Tarifbindung, bedeutet das nicht, dass Löhne und Arbeitsregelungen frei bestimmt werden können. Gerade im Baugewerbe erfordern Witterungsabhängigkeit und wechselnde Arbeitsstätten besondere gesetzliche Bestimmungen.
Historisch haben sich verschiedene Sozialkassen gebildet, um Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer zu sichern und geleistete Urlaubszahlungen an Arbeitgeber zu erstatten. Außerdem wurden Bausteine zur Altersrente und Berufsunfähigkeit geschaffen.
Darüber hinaus existieren allgemeinverbindliche Tarifverträge – zum Beispiel Rahmentarifverträge für Urlaubsregelungen oder Arbeitszeitfestlegungen – die auch ohne Tarifbindung Gesetzescharakter haben. Nichteinhaltungen, etwa beim Mindestlohn, werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Kontrollorgane wie Zoll und Sozialkassen haben hierfür erweiterte Prüfkompetenzen.
Im gewerblichen Arbeitnehmerbereich gelten u. a. folgende Unterschiede bei den Tarifregelungen mit AVE1:
Diese Auflistung deckt nur wesentliche Unterschiede ab. Zusätzliche Leistungen können je nach Tarifverhandlungen temporär hinzukommen. Zuletzt betraf dies etwa die Inflationsausgleichsprämie, die sowohl für das Dachdeckerhandwerk als auch das Bauhauptgewerbe tarifvertraglich festgelegt und allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Für eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Dachdeckerhandwerk und Bauhauptgewerbe genau zu kennen. Mitgliedsbetriebe erhalten wichtige Informationen häufig über Newsletter oder Mitgliederportale ihrer Innungen und Verbände. Gesetzliche Regelungen lassen sich über die Websites der Ministerien einsehen, und Softwareanbieter liefern oft kompakte Updates.
Tipp:
Vertiefen Sie Ihr Wissen und entdecken Sie praxisnahe Lösungen, die Ihren Baubetrieb weiterbringen. In den folgenden Empfehlungen finden Sie nützliche Inhalte und Materialien für Ihren Erfolg.
1 AVE = Allgemeinverbindlichkeitserklärung
2 TV = Tarifvertrag
3 VTV = Verfahrenstarifvertrag
4 RTV = Rahmentarifvertrag
5 BRTV = Bundesrahmentarifvertrag