Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024
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BRZ Deutschland 23.10.2023
Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024
Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022
Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023
Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.
Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:
Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:
Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.
Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.
Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.
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Quellen
Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“
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