Sei es die Ausgleichsprämie, die neue Meldepflicht in der Elternzeit, der Mindestlohn oder die Rentenbesteuerung – 2024 stehen viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Welche davon insbesondere Baubetriebe betreffen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Gesetzliche und tarifliche Änderungen wirken sich regelmäßig auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Baubranche aus. Deswegen ist es für Lohnsachbearbeiter*innen wichtig, stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Damit Sie in der Baulohn-Abrechnung den Überblick behalten, haben wir für Sie alle lohnrelevanten Änderungen zusammengetragen und alphabetisch geordnet.
Laden Sie sich jetzt die Zusammenfassung über das untenstehende Formular herunter und behalten Sie alle Neuerungen für 2024 im Blick.
Folgende Themen sind enthalten:
- Ausgleichsabgabe
- Beitragsbemessungsgrenze
- Betriebsdatenpflege
- eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Einkommensteuertarif
- Elternzeit
- Firmenfeiern und Geschenke
- Gruppenunfallversicherung
- Inflationsausgleichsprämie
- Insolvenzgeldumlage
- Jahresentgeltgrenze
- Kinderkrankengeld
- Krankenkassen-Zusatzbeitrag
- Künstlersozialabgabe
- Mindestlohn
- Minijob Jahresverdienstgrenze
- Rentenbesteuerung
- Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden verlängert
Tipp:
In der Fach-Online-Schulung Baulohn – Aktuelle Änderungen 2023/2024 inkl. abschließendem Web-Seminar erfahren Sie alles Wichtige rund um die anstehenden Änderungen im Baulohn in Baubetrieben.
Tags
Lohnabrechnung, Baulohn, Baubranche, Baugewerbe, Bauhauptgewerbe, Gehaltsabrechnung, Bau, Gehalt, Baulohnabrechnung, Abrechnung, Lohn, Ressource Mensch, Zahlen und DatenFebruar 9, 2024
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