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Die Baubranche bietet ein breites Spektrum an Karrierewegen. Sie vereint verschiedene Berufe unter einem Dach und ist ständig im Wandel: Mit fortschreitender Technik und neuen Innovationen verändert sich der Bau und auch das „wie“ man baut. Damit ist die Baubranche ein unerschöpflicher Pool an vielseitigen Karrierechancen.

Für Fachkräfte und diejenigen, die es werden möchten, liefern wir hier eine kleine Zusammenfassung der Lohngruppen:  

Lohngruppe 1 mit 2:

Die Löhne dieser Tarifgruppe werden in dem Tarifvertrag über die Mindestlöhne (TV-Mindestlohn) festgelegt. Bei Lohngruppe 1 sind es 12,85 Euro* und bei Lohngruppe 2 15,70 Euro*.  

Die Tätigkeiten sind einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung, sowie einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung. Es werden keine Regelqualifikationen benötigt.  

Lohngruppe 2a/2b:

Die Lohngruppe 2a gilt für Arbeitnehmende, die bereits vor dem 1. September 2002 in der alten Berufsgruppe V beschäftigt waren (19,96 Euro**).  

Die Lohngruppe 2b gilt für Arbeitnehmende nach dreimonatiger Beschäftigung in der Lohngruppe 2 (17,96 Euro**). 

In diese beiden Lohngruppen werden fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung eingestuft. Regelqualifikation ist hier eine baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe, anerkannte Ausbildungen als Maler*in, Lackierer*in, Tischler*in, Garten- und Landschaftsbau. Ebenso anerkannte Ausbildungen, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, sowie Baumaschinistenlehrgänge und anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten.

Lohngruppe 3/3a (20,49 Euro**):

Diese Gruppen betreffen Menschen mit einer baugewerblichen Stufenausbildung (2. Stufe) im ersten Jahr, mit Berufserfahrung oder anerkannter Ausbildung innerhalb und außerhalb der Baubranche. Beispiele hierfür sind Facharbeiter*innen und Baugeräteführer*innen. 

Lohngruppe 4 (22,40 Euro**):

Diese Kategorie bezieht sich auf Tätigkeiten, mit einer Stufenausbildung (2. Stufe) ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit und BaumaschinenführerInnen, sowie BaugeräteführerInnen ab dem dritten Jahr der Tätigkeit. Kriterium ist die selbstständige Ausführung der Facharbeit, wie bei Spezialfacharbeiter*innen, Baugeräteführer*innen und Berufskraftfahrer*innen. 

Lohngruppe 5 (23,50 Euro**):

Hier geht es um Personen mit mehreren Jahren Berufserfahrung, einer Prüfung zur Baumaschinenführer*in oder einer Anstellung (bzw. Umgruppierung) zur Vorarbeiter*in, mit oder ohne Vorarbeiterprüfung, die eine Gruppe von Angestellten führen, die selbstständig schwierige Arbeiten erledigen. 

Lohngruppe 6 (25,73 Euro**):

Regelqualifikationen für diese Lohngruppe sind die Werkpolierprüfung und Anstellung (bzw. Umgruppierung) zur Werkpolier*in, mit oder ohne Werkpolierprüfung. Beispiel sind Werkpolier*innen und Baumaschinen-Fachmeister*innen.  

Nun haben Sie einen groben Überblick, wo Sie mit Ihren Qualifikationen stehen. Weitere Einzelheiten zu den Tariflöhnen und Tarifgehältern sowie zur Ausbildungsvergütung im Bau finden Sie in diesem Blogartikel.

Sollten Sie über eine Karriere in der Baubranche nachdenken, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die aktuellen Stellenangebote der Nürnberger Baugruppe. Denn hier finden Sie deutschlandweit viele interessante Stellenangebote zu unterschiedlichen Berufen, in verschiedenen Unternehmen und Anstellungsarten wie z.B. feste Anstellung, Ausbildung, Studium und Praktikum.

**Tariflöhne West laut Tarifvereinbarung gültig ab 01.04.2023 

Gepostet von BRZ Deutschland
Oktober 18, 2022

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