Lohnnachweis Unfallversicherung: Elektronische Meldung ab 2017
Seit Januar 2017 müssen Bauunternehmen den Lohnnachweis zur Unfallversicherung elektronisch übermitteln. Bisher erfolgte die Meldung meist in...
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BRZ Deutschland 18.10.2022
Die Baubranche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und bietet viele Karrierewege – vom Helfer bis zur Führungskraft. Mit moderner Technik und ständigen Innovationen entwickelt sich das Baugewerbe stetig weiter. Damit verbunden sind attraktive Tariflöhne und Aufstiegsmöglichkeiten.
In diesem Überblick erklären wir die Lohngruppen im Baugewerbe, welche Qualifikationen dazugehören und wie hoch die Stundenlöhne sind.
Inhaltsverzeichnis
Lohngruppe 1 und 2 – Einstieg ohne Ausbildung
Lohngruppe 2a und 2b – Angelernte Tätigkeiten
Lohngruppe 3 und 3a – Facharbeiter
Lohngruppe 4 – Erfahrene Fachkräfte
Lohngruppe 5 – Vorarbeiter*innen
Lohngruppe 6 – Werkpoliere und Meister
Fazit: Attraktive Karriere im Bau
FAQ: Häufige Fragen zu Lohngruppen im Bau
Geeignet für Berufseinsteiger und Helfer.
Hier starten angelernte Kräfte mit Fachkenntnissen.
Typisch für Facharbeiter*innen und Baugeräteführer*innen.
Klassische Position für Spezialfacharbeiterinnen und Berufskraftfahrerinnen.
Einstieg in die Führungsebene im Bau.
Die Tariflöhne im Baugewerbe steigen mit Qualifikation und Verantwortung deutlich an. Von der Einstiegstätigkeit bis zur Führungskraft eröffnet das Baugewerbe viele Chancen für eine sichere und gut bezahlte Karriere.
Mehr Infos zu Tariflöhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Blogartikel.
Was bedeutet Lohngruppe im Bau?
Eine Lohngruppe legt fest, wie hoch der tarifliche Stundenlohn für bestimmte Tätigkeiten und Qualifikationen im Baugewerbe ist.
Wie viele Lohngruppen gibt es im Bau?
Insgesamt gibt es 6 Lohngruppen – von Helfertätigkeiten ohne Ausbildung bis zu Werkpoliere und Fachmeister.
Was verdient ein Bauhelfer?
Bauhelfer ohne Ausbildung verdienen in Lohngruppe 1 aktuell 12,85 Euro pro Stunde (Tarif West).
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Fußnoten
* Gesamtstundenlohn (inkl. Bauzuschlag 5,9% vom Tarifstundenlohn), laut Tarifvereinbarung gültig ab 01.04.2024, inkl. Ost-West-Angleichung (ab April 2026)
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