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Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Grenze des Bruttolohns zur Berechnung der SV-Beiträge fest. Die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Bundestag und Bundesrat haben folgende Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 festgelegt:

  West   Ost  
  Monat Jahr Monat Jahr
Rentenversicherung 7.050,00 84.600,00 6.750,00 81.000,00
Arbeitslosenversicherung 7.050,00 84.600,00 6.750,00 81.000,00
Kranken- und Pflegeversicherung 4.837,50 58.050,00 4.837,00 58.050,00

Im Vergleich zu 2021:

  • Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich) bleibt gleich
  • Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer) sinkt um 50,00 €
  • Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer) steigt um 50,00 €

Tipp: Einzelheiten zu den Beitragsbemessungsgrenzen und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)


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Gepostet von BRZ Redaktion
Januar 11, 2022

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