Was bisher freiwillig geschah, ist seit 1. Januar 2023 zur Pflicht geworden.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen in Bezug auf die Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeitszeiten. Den vertrauten „gelben Zettel“ gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen seiner Mitarbeiter ab, eine Weiterleitung durch die Versicherten an Arbeitgeber und Krankenkasse erfolgt nicht mehr. Vorübergehend und auf Wunsch erhalten Versicherte einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dieser darf vom Arbeitgeber wegen der enthaltenen Diagnose jedoch nicht angefordert werden.
Die eAU – elektronische Krankmeldung ist für alle gesetzlich Krankenversicherte sowie geringfügig und kurzfristig Beschäftigte und Werkstudenten verpflichtend.
Ausgenommen sind unter anderem privatversicherte Arbeitnehmer, Krankmeldungen im Ausland, Arbeitnehmer bei Kind krank und Rehamaßnahmen. Hier erfolgt die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach wie vor in Papierform.
Die Rückmeldungen der Krankenkassen erfolgen erfahrungsgemäß innerhalb von 1 bis 3 Tagen und beinhalten sowohl die Krankheitsdauer als auch deren Qualifizierung (Ersterkrankung, Folgeerkrankung, Krankenhausaufenthalt). Es kann aber auch zurückgemeldet werden, dass für den Arbeitnehmer keine Meldung einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder dass keine Mitgliedschaft bei der angefragten Krankenkasse festgestellt wurde.
Mit der Einführung des neuen eAU-Verfahrens stellen sich den Arbeitgebern viele Fragen:
- Wie erfährt der Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist?
- Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer in dem Zusammenhang?
- Kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn es zu einer verzögerten Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt?
- Werden Beschäftigungsverbote von Schwangeren übermittelt?
- Was passiert bei ambulanten Untersuchungen im Krankenhaus?
- Können Ärzte im Ausland die Arbeitsunfähigkeit an deutsche Krankenkasse übermitteln?
Tipp: Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema eAU beantworten Ihnen die Experten der BRZ-Akademie in der Online-Schulung. Am besten, gleich teilnehmen.
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