Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Grenze des Bruttolohns zur Berechnung der SV-Beiträge fest. Die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Bundestag und Bundesrat haben folgende Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 festgelegt:
West | Ost | |||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Rentenversicherung | 7.050,00 | 84.600,00 | 6.750,00 | 81.000,00 |
Arbeitslosenversicherung | 7.050,00 | 84.600,00 | 6.750,00 | 81.000,00 |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.837,50 | 58.050,00 | 4.837,00 | 58.050,00 |
Im Vergleich zu 2021:
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