Als Baulohn bezeichnen wir die Arbeitsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauwesen. Er unterscheidet sich vom Lohn anderer Branchen hautsächlich darin, dass er den witterungsbedingte Beschäftigungsausfall in Wintermonaten berücksichtigt. Sprich: Der Lohn fällt insgesamt höher aus, weil bei schlechtem Wetter auf vielen Baustellen nicht gearbeitet werden kann. Begünstigt sind demnach alle Beschäftigten in der Bauwirtschaft, die den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit draußen verbringen.
Sind Sie als Unternehmer unsicher, ob Sie Baulohn zahlen müssen oder nicht?
Baulohn ist von allen Unternehmen des Bauhaupt- und einiger Baunebengewerbe zu zahlen, sofern sie auch verpflichtet sind, Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) abzuführen. Dazu gehören alle jene Betriebe, in denen mehr als die Hälfte der hauptgewerblichen Arbeitszeit auf Tätigkeiten im Baugewerbe entfällt.
Bestandteile des Baulohns
Die Sonderregelung für Angestellte in der Baubranche erhöht das durch den Tarifvertrag vorgegebene Arbeitsentgelt – dabei gliedert es sich in drei Bestandteile:
- Lohnausgleich für Schlechtwetterumstände im Winter
- Ausgleich für witterungsbedingte Mehrbelastung
- als Ausgleich für die Mehrbelastung durch häufig wechselnde Baustellen
Weitere Besonderheiten des Baulohns sind das Saison-Kurzarbeitergeld und das Mehraufwands- sowie das Zuschuss-Wintergeld – diese Leistungen können abhängig von der Witterung von Dezember bis einschließlich März (Zuschuss-Wintergeld) beziehungsweise von 15. Dezember bis 28. Februar (Mehraufwands-Wintergeld) ausbezahlt werden.
Wie rechne ich als Arbeitgeber Baulohn ab?
Weil die monatliche Berechnung von Baulohn aufgrund von Schlecht-Wetter- und anderen Ausnahmeregelungen komplexer ist als andere Lohnabrechnungen – und für einzelne Branchen des Bauwesens noch weitere Sonderregeln gelten können –, sollten Sie die Lohnbuchhaltung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Um sich nicht dem Risiko hoher Nachforderungen der SOKA-BAU auszusetzen, raten wir dringend, beim Baulohn mit einem Experten wie BRZ zusammenzuarbeiten, der neben der maßgeschneiderten Software für Baulohn auch die entsprechenden Bau-Buchhaltungsspezialisten als Ansprechpartner zur Verfügung stellt.
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