BUNDESRAHMENTARIFVERTRAG FÜR DAS BAUGEWERBE

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) gilt für Unternehmen in Deutschland, die in gewerblicher Art und Weise Bauleistungen erbringen oder Bauten errichten. Der exakte Geltungsbereich ist in §1 des BRTV-Baugewerbe eingehender beschrieben. Bauhilfsgewerbe oder Ausbaugewerbebetriebe sind nach diesem Paragrafen unter Umständen nicht an diesen Tarifvertrag gebunden.

Der BRTV-Baugewerbe regelt die Arbeitsverhältnisse für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe. Dazu gehören unter anderem: Arbeitszeiten, Lohngruppen, Zuschläge, Urlaubsregelungen, Einstellungsbedingungen und vieles mehr. Der BRTV-Baugewerbe ist allgemeinverbindlich.