Bautarifverträge werden in der Regel zwischen der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt) und den Arbeitgeberorganisationen (Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie HDB) geschlossen.
Wer ist von einem Bautarifvertrag betroffen?
Grundsätzlich sind von Bautarifverträgen folgende Personengruppen abgedeckt: Angestellte im Bauhauptgewerbe, technische und kaufmännische Angestellte, Poliere und Schachtmeister – außerdem Angestellte in Gewerken, die Bauleistungen im Ausbau erbringen.
Bautarifverträge lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Rahmentarifverträge (unter anderem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe oder Tarifvertrag über die Berufsausbildung)
- Entgelttarifverträge (unter anderem Entgelttarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer oder Tarifverträge zur Sicherung eines Standorts)
- Sozialkassen- und Verfahrenstarifverträge (unter anderem Tarifvertrag über Zusatzrente im Baugewerbe oder Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe)