GEHALT

Das Arbeitsentgelt der Angestellten (nicht nur) im Baugewerbe ist das Gehalt. Üblicherweise wird es monatlich zu einem festgelegten Tag überweisen und gliedert sich in die folgenden Bestandteile:

  • Tarifgehalt entsprechend der tariflich vereinbarten Arbeitszeit
  • Überstundenzuschlag (gegebenenfalls auch Nacht-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag)
  • Erschwerniszulagen
  • übertarifliche Gehaltsanteile, die gesondert mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden
  • vermögenswirksame Leistungen – gegebenenfalls anstelle von tariflicher Zusatzrente

Gehaltsregelungen

Im Bauhauptgewerbe regelt der Tarifvertrag das Gehalt für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes – dort sind auch die einzelnen Gehaltsgruppen aufgeführt.

Im buchhalterischen Sinne entspricht das Gehalt nicht den Gehaltskosten, die über die Gemeinkosten in die Betriebsabrechnung einfließen. Dort sind zusätzlich zum Gehalt auch Gehaltszusatzkosten und Gehaltsnebenkosten enthalten.