Ob auf der Baustelle oder im Baubüro – Arbeiten unter hohen, sommerlichen Temperaturen gefährden die Gesundheit und schränken die Leistungsfähigkeit ein. Deshalb ist es zwingend notwendig entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlen zu ergreifen.
Vergangene Rekordsommer haben es deutlich gemacht, dass Arbeiten bei großer Hitze auch in Deutschland über längere Zeit keine Seltenheit ist. Um sich bei hohen Temperaturen gegen gesundheitliche Folgen, wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder einen Hitzschlag zu schützen, sollten Unternehmen und Beschäftigte einige Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Bereits ab einem UV-Index von drei müssen erste Schutzmaßnahmenergriffen werden. In Deutschland liegt der Index in den Monaten April bis Oktober zwischen fünf und acht, so dass Schutzmaßnahmen zwingend notwendig sind. Den täglich aktuellen UV-Index können Sie einfach über eine Suchmaschine online abrufen.
Ist ein Arbeiten im Schatten nicht möglich, so sollten unbedingt lange Hosen und Hemden bei starker Hitze getragen werden. Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verhindere man damit, dass zu viele UV-Strahlen auf die Haut treffen. Unbedingt sollte eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe beziehungsweise ein Helm mit Nackenschutz getragen werden.
Beim Gesicht ist ein Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 unbedingt zu empfehlen. Wichtig ist dabei regelmäßiges nachcremen. Und da UV-Strahlen auch für die Augen schädlich sind, sollten UV-Schutzbrillen nach der Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden.
Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, geeignete Maßnahmen zum Schutz umzusetzen. Zum Beispiel können für schwere Arbeiten die Morgen- sowie Abendstunden genutzt und kurze Zusatzpausen an schattigen Orten vereinbart werden. Wo es möglich ist, können auch Sonnensegel oder Sonnenschirme für Schatten sowie UV-Schutz sorgen. Zusätzlich sollten Arbeitsbereiche gut belüftet werden.
Um frühzeitig Symptome eines Hitzschlags zu erkennen, sollten die Mitarbeiter gegenseitig auf sich achten und über Notfallmaßnahmen informiert sein. Liegt eine Hitzeerkrankung vor, so muss der Betroffene sofort in den Schatten gebracht werden.
Bewusstlose sind in die stabile Seitenlage zu legen. Sind die Betroffenen ansprechbar, ist der Kopf leicht erhöht zu lagern und mit feuchten Tüchern zu kühlen. Wie die BG BAU betont, ist es besonders wichtig, dann umgehend den Rettungsdienst zu alarmieren (Rufnummer 112), da nur Ärzte den Ernst der Situation richtig einschätzen könne.
Auch im Baubüro können hohe Temperaturen ein konzentriertes Arbeiten deutlich erschweren und die Gesundheit gefährden. Trotz entsprechendem sommerlichen Wärmeschutz (Jalousien, Blendschutz an Fenstern usw.) ist eine starke Erhitzung der Räumlichkeiten nicht ausgeschlossen. Laut der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperaturen“ soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen die 26-Grad-Celsius-Grenze nicht überschreiten.
Steigt die Temperatur in Baubüros auf 30 Grad Celsius, empfiehlt die ASR 3.5 einige praxistaugliche Maßnahmen:
Ab einer Temperatur von 35 Grad Celsius gilt ein Raum für die Ausübung von Tätigkeiten nicht mehr als geeignet. Ein so überhitztes Büro sorgt dafür, dass die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter deutlich abnimmt. Dennoch ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Mitarbeitern „hitzefrei” zu geben, lediglich für angemessene Gegenmaßnahmen zu sorgen.
Auch im Büro ist es ganz wichtig, viel zu trinken, um den Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Beim Essen unbedingt auf scharf gewürzte Speisen verzichten, sondern den Fokus auf leichte, vitaminreiche Kost legen. Viele kleine Mahlzeiten am Tag sind empfehlenswert.
Achten Sie unbedingt auf die Raumlüftung: Wer als Erster ins Büro kommt, sollte alle Fenster öffnen und so die kühle Morgen-Luft im Raum nutzen. Bevor die große Hitze kommt, unbedingt die Fenster komplett schließen. Verwenden Sie vorhandene Rollläden und Jalousien zur wirksamen Beschattung!
Gute Wetter- und Lichtverhältnisse lassen ein längeres Arbeiten auf Baustellen zu. Von April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags sieben Stunden. Das ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, drei Stunden in der Woche mehr als von Dezember bis März. Baubetriebe können durch das Anheben der Arbeitszeit die Zahlung von Überstundenzuschlägen reduzieren.
Im Blogbeitrag „Arbeitszeitregelung am Bau richtig nutzen“ zeigen wir auf, was es im Zuge der Sommerarbeitszeit zu beachten gibt und wie man z. B. Arbeitszeiten richtig dokumentiert, so dass es zu keinen Rückforderungen durch die Agentur für Arbeit kommt.
Während der Sommerferien ist so mancher Baubetrieb urlaubsbedingt unterbesetzt. Eine gute Möglichkeit diese Engpässe gut zu überwinden sind Schüler und Studierende, die sich gerne etwas in der Ferienzeit dazu verdienen.
Der Gesetzgeber kommt den Betrieben bei der Regelung dieser Beschäftigungsverhältnisse entgegen und reduziert unter bestimmten Voraussetzungen den Aufwand bei den Versicherungspflichten. Doch es gibt einiges zu beachten, damit keine Probleme auftauchen und nachträglich keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Weitere Tipps zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlen gibt die BG BAU unter www.bgbau.de.