Abschlagsrechnungen sind Teilrechnungen, bei denen ein Auftraggeber bereits vor Ende eines Projekts in Teilen für seine Leistungen entlohnt wird. Dementsprechend ist der Abschlag oder die Abschlagszahlung die Teilzahlung einer Gesamtschuld. Im Baubereich werden Abschlagsrechnungen üblicherweise gestellt, wenn Projekte über einen längeren Zeitraum laufen und nachdem eine vorab vereinbarte Menge an Teilleistungen erbracht wurde.
Nach § 433 des BGB sind Abschlagszahlungen bei Kaufverträgen nicht möglich, da bei Übergabe des Kaufgegenstands sofort der gesamte Kaufpreis fällig wird. Aber: Es obliegt den Vertragspartnern im Rahmen Ihrer Vertragsfreiheit, Teilzahlungen zu vereinbaren – diese werden dann jedoch nicht als Abschlagszahlung, sondern als An- oder Vorauszahlung bezeichnet.
Werden Waren erst nach Vertragsabschluss hergestellt, wird in der Regel statt eines Kaufvertrags ein Werksvertrag abgeschlossen – bei Werksverträgen sind Abschlagsrechnungen durchaus üblich, um das Vorleistungsrisiko gerecht zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu verteilen.
Andere Begriffe mit derselben Bedeutung sind Akontozahlung, A-conto-Zahlung oder Per-conto-Zahlung.
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