Rechtsverbindliche Vereinbarung zu Löhnen, Arbeitszeiten und mehr – Grundlage fairer Arbeitsbedingungen, insbesondere in der Bauwirtschaft.
Ein Tarifvertrag ist eine rechtsverbindliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden (z. B. Bauindustrieverband, ZDB) und Gewerkschaften (z. B. IG BAU), in der zentrale Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen festgelegt werden. Er regelt u. a.:
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Löhne und Gehälter (inkl. Mindestlöhne)
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Arbeitszeitmodelle und Zuschläge
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Urlaubsansprüche und Feiertagsvergütung
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Fahrgeld, Wegezeiten, Auslösungen
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Weiterbildung, Qualifizierung, Altersvorsorge
In der Bauwirtschaft ist die Tarifbindung besonders hoch, da viele Regelungen bundesweit gelten und z. T. auch allgemeinverbindlich erklärt werden. Das bedeutet: Selbst nicht tarifgebundene Unternehmen müssen sie anwenden.
Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen:
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Flächentarifvertrag: für ganze Branchen oder Regionen
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Firmentarifvertrag: für ein einzelnes Unternehmen
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Manteltarifvertrag: regelt allgemeine Rahmenbedingungen
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Lohntarifvertrag: regelt konkrete Vergütungen
Tarifverträge sind durch das Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Sie tragen zur sozialen Partnerschaft, Rechtsklarheit und Planungssicherheit in der Arbeitswelt bei. Bei Nichteinhaltung drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Besonderheiten in der Baubranche
In der Bauwirtschaft gelten besondere Regelungen – etwa zum Mindestlohn Bau, zur täglichen Fahrtzeitvergütung, zur Zusatzversorgungskasse oder zum Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU. Tarifverträge sind daher eng mit Themen wie Baulohn, Lohnabrechnung im Bau, Ausbildung und Saisonarbeit verknüpft.