BAULEXIKON von A wie Abrechnung bis Z wie Zahlungsfrist
Bautarifverträge werden in der Regel zwischen der IG Bau und Unternehmens-Verbänden geschlossen. Sofern Angestellte im Bauwesen durch einen Unternehmerverband vertreten werden, können mit der IG Bau auch eigenständige Tarifverträge geschlossen werden (etwa Rahmen- und Lohntarifverträge).
Wer ist von einem Bautarifvertrag betroffen?
Grundsätzlich sind vom Bautarifverträgen folgende Personengruppen abgedeckt: Angestellte im Bauhauptgewerbe, technische und kaufmännische Angestellte, Poliere und Schachtmeister – außerdem Angestellte in Gewerben, die Bauleistungen im Ausbau erbringen.
Bautarifverträge lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Rahmentarifverträge (unter anderem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe oder Tarifvertrag über die Berufsausbildung)
- Entgelttarifverträge (unter anderem Entgelttarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer oder Tarifverträge zur Sicherung eines Standorts)
- Sozialkassen- und Verfahrenstarifverträge (unter anderem Tarifvertrag über Zusatzrente im Baugewerbe oder Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe)
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