BAUTARIFVERTRAG

Bautarifverträge werden in der Regel zwischen der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt) und den Arbeitgeberorganisationen (Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie HDB)  geschlossen.

Wer ist von einem Bautarifvertrag betroffen?

Grundsätzlich sind von Bautarifverträgen folgende Personengruppen abgedeckt: Angestellte im Bauhauptgewerbe, technische und kaufmännische Angestellte, Poliere und Schachtmeister – außerdem Angestellte in Gewerken, die Bauleistungen im Ausbau erbringen.

Bautarifverträge lassen sich in drei Gruppen einteilen:

  1. Rahmentarifverträge (unter anderem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe oder Tarifvertrag über die Berufsausbildung)
  2. Entgelttarifverträge (unter anderem Entgelttarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer oder Tarifverträge zur Sicherung eines Standorts)
  3. Sozialkassen- und Verfahrenstarifverträge (unter anderem Tarifvertrag über Zusatzrente im Baugewerbe oder Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe)