DATENSICHERHEIT

Datenschutz, Datensicherheit, Informationssicherheit – immer öfter hören und lesen wir diese Begriffe in Funk, Fernsehen und Internet. Vielleicht spreche Sie auch schon im eigenen Baubetrieb darüber? Und vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt: Ist das eigentlich alles das Gleiche? Zeit für eine Begriffsklärung.

Schlau am Bau – Unterschiede, die Sie kennen sollten

Eine allgemeingültige Definition oder klare Abgrenzung dieser Begriffe gibt es leider nicht. Dennoch lassen sich Datensicherheit, IT-Sicherheit und Informationssicherheit anhand einiger Merkmale gut unterscheiden.

Was bedeutet IT-Sicherheit?

IT-Sicherheit beschreibt den Schutz eines soziotechnischen Systems, also den Schutz der Interaktion von Mensch und Technologie, z.B. Ihre Arbeit im IT-Netwerk Ihres Bauunternehmes. Dazu gehört beispielsweise auch die Mischanlage oder eine Waageeinheit, die heutzutage normalerweise in ein IT-System eingebunden sind. Bauunternehmen schützen sich durch IT-Sicherheitsmaßnahmen vor Cyber-Kriminalität und wenden Schaden ab. Ob Ihr Betrieb in puncto IT-Sicherheit gut aufgestellt ist, können Sie hier überprüfen.

In welcher Beziehung steht Informationssicherheit zu IT-Sicherheit?

Der Begriff Informationssicherheit schließt IT-Sicherheit ein und erweitert diesen um analoge Informationen. Hier geht es auch um den Schutz von nicht-technischen-Systemen, wie beispielsweise Baumaschinen, den Bauhof, die Niederlassung, vielleicht sogar die ganze Firmenstruktur. Dabei ist es unerheblich, ob die Informationen einen Personenbezug aufweisen.

Worin besteht nun der Unterschied zur Datensicherheit?

Im Unterschied zur IT- und Informationssicherheit fokussiert der Begriff Datensicherheit vor allem den Schutz vor Manipulation, Verlust und unzulässiger Weitergabe von Daten. Im Sinne des Datenschutzes definiert die Datensicherheit technische und organisatorische Maßnahmen, die durch die IT-Sicherheit und Informationssicherheit umgesetzt werden müssen. Wie auch bei der Informationssicherheit ist der Bezug zu personenbezogenen Daten unbedeutend. Daher fallen unter Datensicherheit auch Bauzeichnungen, Bewährungspläne oder Ähnliches, also alles, was sowohl digital als auch analog vorgehalten werden kann.

Damit dürften alle Unklarheiten beseitigt sein, oder? Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie mir.