KRANKENGELD

Der Begriff Krankengeld beschreibt nicht nur im Baugewerbe eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung – dabei ist das Krankengeld im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Bezugsberechtigt sind versicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind oder die auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden. Das Krankengeld wird demnach erst nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen einer Krankheit ausbezahlt. Der Schutz erstreckt sich auch auf Eltern mitversicherter Kinder unter zwölf Jahren, die zur Betreuung ihrer Arbeitsstelle fernbleiben. Auch die Beziehung von Arbeitslosengeld berechtigt zum Erhalt von Krankengeld.

Was ist mit Selbstständigen auf dem Bau?

Selbstständige im Baugewerbe haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, sie können jedoch eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, indem sie ihrer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber eine sogenannte Wahlerklärung abgeben – diese ist jedoch mit einem zusätzlichen Beitrag verbunden. Auch private Versicherungen mit dem Krankengeld entsprechenden Leistungen sind möglich.