KREDITOR

Im Rechnungswesen wird ein Gläubiger mit offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Kreditor bezeichnet – im Gegensatz zum Debitor, demgegenüber ein Unternehmen seinerseits offene Forderungen aus bezogenen Waren oder Dienstleistungen hat. Die Ansprüche eines Kreditors bezeichnet man auch als Verbindlichkeiten. Kreditoren können natürliche Personen und Unternehmen, aber auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.