MINDESTLOHN

Die Baubranche ist Vorreiter, was das Thema Mindestlohn angeht: Sie führte bereits am 1. Januar 1997 einen verbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag ein – als Maßnahme in Folge des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).

Grundsätzlich gibt es im Bauwesen zwei Mindestlohnstufen – sogenannte Lohngruppen: Lohngruppe 1 gilt deutschlandweit für alle einfachen Bau- und Montagetätigkeiten, für die keine besondere Qualifikationen vorausgesetzt werden. Lohngruppe 2 legt den Mindestlohn fest für alle Fachkräfte in den alten Bundesländern sowie im Land Berlin.

Wie hoch ist der Mindestlohn am Bau?

Da der Mindestlohn für die beiden Lohngruppen – ebenso wie auch der Tariflohn – regelmäßigen Anpassungen unterliegt, entnehmen Sie den jeweils gültigen Satz bitte der aktuellen Mindestlohntabelle.

Bin ich als Unternehmen verpflichtet, den Baumindestlohn zu zahlen?

Der Baumindestlohn – ebenso wie der Baulohn – ist von allen Unternehmen des Bauhaupt- und einiger Baunebengewerbe zu zahlen, sofern sie auch verpflichtet sind, Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) abzuführen. Dazu gehören alle jene Betriebe, in denen mehr als die Hälfte der hauptgewerblichen Arbeitszeit auf Tätigkeiten im Baugewerbe entfallen. 

Die SOKA-BAU überprüfen außerdem regelmäßig anhand der gemeldeten Bruttolöhne, ob Bauunternehmen sich beim Lohn ihrer Mitarbeiter innerhalb der vorgegebenen Tarifrahmenbedingungen bewegen. Das soll illegalen Beschäftigungen und Schwarzarbeit einen Riegel vorschieben.