VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Im Baugewerbe ist der Umgang mit vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VWL) für gewerbliche Arbeitnehmer in einem eigenen Tarifvertrag geregelt.

Schließt ein Arbeitnehmer einen Vermögensbildungsvertrag ab, legt diesen seinem Arbeitgeber vor und erbringt selbst eine Eigenleistung von mindestens 0,02 Euro pro Arbeitsstunde, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 0,13 Euro beizusteuern. Für Angestellte, Poliere und Auszubildende führt eine Eigenleistung von mindestens 3,07 Euro pro Monat zu einem festen Arbeitgeberanteil von 23,52 Euro pro Monat. Für Fehltage, die nicht der Ausbildung in einer Berufsschule zuzuschreiben sind, zieht der Arbeitgeber pro Tag 1,18 Euro (bei einer 5-Tage-Woche) beziehungsweise 1,02 Euro (bei einer 6-Tage-Woche) ab.

Für Beschäftigte in der Baubranche, die nicht unter den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) fallen, können abweichende Summen und Vereinbarungen gelten.