Das Konzept des “Werkstudenten” geht auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück, in der aufgrund von Arbeitskräftemangel Studenten in Fabriken und der Landwirtschaft eingesetzt wurden. Heute bezeichnet der Begriff Studierende, die während sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, einer mehr als nur geringfügigen Beschäftigung – oder selbstständigen Tätigkeit – nachgehen.
Wie werden Werkstudenten und Werkstudentinnen versichert?
Die Versicherungsfreiheit für Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gilt nicht pauschal für die Rentenversicherung – hier sind WerksstudentInnen versicherungspflichtig.
Achtung: Studierende, die ein Praktikum oder Praxissemester absolvieren, so wie es die Studien- und Prüfungsordnung vorschreibt, sind keine WerksstudentInnen. Außerdem darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, während des Semesters nicht überschreiten (ausgenommen ist die vorlesungsfreie Zeit) – das Studium muss bei Werksstudentinnen und Werkstudenten immer im Vordergrund stehen.