Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023 – Gut aufgestellt im Baubetrieb

Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023

Laut des im Oktober 2021 beschlossenem Tarifpaketes für das Bauhauptgewerbe folgt ab dem 1. April 2023 nun die dritte Stufe der Tarifanpassung.

Das ist besonders jetzt, bei den aktuell hohen Energie- und Lebensmittelpreisen, eine sehr gute Nachricht für alle Beschäftigten in Bauunternehmen.

Die Tarifanpassungen im Überblick:

  • Entgelterhöhung West: + 2,0 %
  • Entgelterhöhung Ost: + 2,7 %
  • Ausbildungsvergütung West: + 15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: + 25 € (1. Ausbildungsjahr), + 35 € (2. – 4. Ausbildungsjahr)

Wie sich die Tarifanpassungen genau auf die jeweiligen Tariflöhne und -gehälter sowie Ausbildungsvergütungen im gewerblichen und kaufmännischen/technischen Bereich – jeweils für Ost, West und Berlin – auswirken, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Tipp: Mit den Online- und Präsenz-Kursen der BRZ-Akademie werden Sie den Baulohn optimal meistern und bleiben immer auf dem Laufenden. Hier erfahren Sie mehr über das BRZ-Schulungsprogramm Schwerpunkt Baulohn.

Über weitere Tarifanpassungen und Sonderzahlungen werden wir Sie im BRZ-Baublog informieren.

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